- Vorwort
Das Hausaufgabenkonzept zeigt auf, wie alle an den Hausaufgaben beteiligten Personen in diese Arbeit eingebunden werden.
Die Betreuung der Hausaufgaben ist ein Service-Angebot des Hortes der Pumphut-Grundschule Mockrehna und kann genutzt werden. Der Hort bietet angemessene Rahmenbedingungen zur Erledigung an. Regelmäßige Kontakte zwischen den Lehrkräften und den Horterziehern dienen der Qualitätssicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.
- Gesetzliche Grundlagen
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/3886/15878.html
§ 20 Hausaufgaben (SOGS)
(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst werden.
(2) Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und überprüft.
(3) Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
- Ziele, Struktur und Form der Hausaufgaben
3.1 Ziele von Hausaufgaben im Rahmen des schulischen Lernens
Hausaufgaben dienen der Ergänzung des schulischen Lernens. Sie sind im erforderlichen Umfang aufzugeben und aus dem Unterricht erwachsen. Zudem sollen sie der Festigung und Vertiefung des erarbeiteten Lernstoffs dienen. Weiterhin sollen die Hausaufgaben, wenn möglich, ohne fremde Hilfe angefertigt werden. Für die Hausaufgaben ist das Schulkind selbst verantwortlich. Es erledigt diese zu Hause oder im Hort.
3.2 Struktur
Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der schriftlichen Hausaufgaben auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt:
in der Jahrgangsstufe 1 und 2 ca. 30 Minuten
in der Jahrgangsstufe 3 und 4 ca. 45 Minuten
Es gibt keine allgemeingültige Festlegung über hausaufgabenfreie Tage. Die Lehrkraft entscheidet.
3.3 Form
Die Hausaufgaben weisen folgende Form auf:
Hausaufgabe (Datum)
Buch S. /Nr.
Individuelle Regelungen obliegen der Lehrkraft.
- Festlegung der Aufgaben der Beteiligten
4.1 Schulkind
Ich bin selbst für meine Hausaufgaben verantwortlich.
4.2. Lehrkraft
Die Lehrkraft erteilt die Hausaufgaben und entscheidet über die Form der Kontrolle.
Bei fehlenden oder unvollständigen Hausaufgaben entscheidet die Lehrkraft über die Konsequenzen.
4.3. Hort
Der Hort bietet den Schülern Zeit und Raum für die Anfertigung der Hausaufgaben.
Die Erzieher(innen) sind nicht verantwortlich für die Form, Richtigkeit und Vollständigkeit der Hausaufgaben.
4.4. Eltern
Die letztendliche Verantwortung für die Anfertigung der Hausaufgaben obliegt den Eltern.